Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Mitgliedschaftsbedingungen des Green Vita Social Club e.V. – transparent und verständlich zusammengefasst.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln gemeinsam mit der Satzung das Verhältnis zwischen dem Green Vita Social Club e.V. (nachfolgend „Verein") und seinen Mitgliedern. Der Verein ist eine nicht-kommerzielle Anbauvereinigung im Sinne des Konsumcannabisgesetzes (KCanG). Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und der Satzung geht die Satzung vor.

§ 1 Mitgliedschaft & Voraussetzungen

  • Die Mitgliedschaft steht ausschließlich natürlichen Personen offen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben.
  • Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland.
  • Die Aufnahme erfolgt auf schriftlichen Antrag. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand nach freiem Ermessen; ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
  • Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in einer weiteren Anbauvereinigung ist gesetzlich nicht zulässig.
  • Die Zahl der Mitglieder ist gesetzlich auf höchstens 500 begrenzt.

§ 2 Beiträge & Gebühren

  • Einmalige Aufnahmegebühr von 100 €. Davon werden 50 € bei der ersten Ernte auf das Förderkonto angerechnet.
  • Monatlicher Mitgliedsbeitrag von 20 €, der bei der späteren Ausgabe verrechnet wird.
  • Beiträge sind pünktlich und in voller Höhe zu entrichten. Die Höhe der Beiträge wird vom Vorstand festgelegt.
  • Bereits gezahlte Beiträge und Gebühren werden bei Beendigung der Mitgliedschaft nicht zurückerstattet.

§ 3 Laufzeit & Beendigung

  • Die Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen; es gilt eine Mindestmitgliedschaftsdauer von 3 Monaten.
  • Der Austritt ist danach jederzeit durch schriftliche Erklärung möglich.
  • Die Mitgliedschaft endet außerdem durch Tod, Ausschluss oder Auflösung des Vereins.
  • Ein Ausschluss ist insbesondere bei schwerwiegenden Verstößen gegen Satzung, Gesetze oder Vereinsinteressen möglich.

§ 4 Rechte & Pflichten der Mitglieder

  • Mitglieder wirken am gemeinschaftlichen Eigenanbau mit. Es gilt eine Mindesteinsatzzeit von 30 Stunden pro Jahr (Einsatzzeitkonto).
  • Die kontrollierte Weitergabe von Cannabis erfolgt ausschließlich zum Eigenkonsum der Mitgliedschaft und niemals gewerblich.
  • Mitglieder verpflichten sich zur Einhaltung der Satzung, der Beschlüsse der Organe sowie aller gesetzlichen Vorgaben (insbesondere KCanG).
  • Eine Weitergabe an Nichtmitglieder oder Minderjährige ist strengstens untersagt.

§ 5 Haftung & Schlussbestimmungen

  • Der Verein haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Vereins in Solingen.

Fragen zur Mitgliedschaft?

Bei Fragen zu diesen Bedingungen kannst du dich jederzeit an uns wenden. Die vollständige rechtliche Grundlage findest du in der Satzung.

Stand: 2026 · Green Vita Social Club e.V., Solingen · Eingetragen im Vereinsregister VR 31672 (Amtsgericht Wuppertal)