Rechtliche Grundlagen
Informationen zum Konsumcannabisgesetz (KCanG) und den rechtlichen Rahmenbedingungen für Cannabis Social Clubs in Deutschland.
Konsumcannabisgesetz (KCanG)
Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) ist am 1. April 2024 in Kraft getreten, mit speziellen Regelungen für Cannabis Social Clubs (Anbauvereinigungen) ab dem 1. Juli 2024. Das Gesetz zielt darauf ab, den Gesundheitsschutz zu verbessern, die Kinder- und Jugendprävention zu stärken und die drogenbezogene Kriminalität einzudämmen.
Der Green Vita Social Club e.V. operiert vollständig im Rahmen dieser gesetzlichen Vorgaben als nicht-kommerzielle Anbauvereinigung.
Nicht-kommerziell
Cannabis Social Clubs sind nicht-wirtschaftliche Vereinigungen ohne Gewinnabsicht. Der Eigenanbau erfolgt ausschließlich für die Mitglieder.
Jugendschutz
Strikte Alterskontrollen (mindestens 18 Jahre), umfassende Präventionsmaßnahmen und ein verpflichtender Jugendschutzbeauftragter.
Werbeverbot
Werbung und Sponsoring für Cannabis und Anbauvereinigungen sind strikt untersagt, einschließlich Social Media.
Anforderungen an Cannabis Social Clubs
Mitgliedschaft
- Mindestalter: 18 Jahre (Green Vita SC: 21 Jahre laut Satzung)
- Wohnsitz in Deutschland seit mindestens 6 Monaten
- Mindestmitgliedschaftsdauer: 3 Monate (zur Verhinderung von Drogentourismus)
- Maximale Mitgliederzahl pro Club: 500 Personen
- Mitgliedschaft in nur einem Club erlaubt
Verteilungsgrenzen
- Erwachsene (ab 21): Maximal 25g pro Tag, bis zu 50g pro Monat
- Junge Erwachsene (18-21): Maximal 30g pro Monat, THC-Gehalt max. 10%
- Samen & Stecklinge: Bis zu 7 Samen oder 5 Stecklinge pro Monat
- Cannabis nur in reiner Form (Marihuana oder Haschisch)
Gesundheits- & Jugendschutz
- Verpflichtende Ernennung eines Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragten
- Zusammenarbeit mit lokalen Suchtpräventions- oder Beratungsstellen
- Entwicklung und Umsetzung eines Gesundheits- und Jugendschutzkonzepts
- Informationen über verantwortungsvollen Konsum und Suchtprävention
- Verbot des Konsums in den Räumlichkeiten des Clubs
Standort & Konsumbeschränkungen
- Mindestabstand von 200m zu Schulen, Kindergärten und ähnlichen Einrichtungen
- Öffentlicher Konsum verboten innerhalb 100m Sichtweite von Schulen, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen
- Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7-20 Uhr verboten
- Kein Konsum in den Räumlichkeiten der Anbauvereinigungen
Qualität & Sicherheit
- Verbot von Zusatzstoffen wie Tabak oder Aromastoffen
- Regelungen für Pestizide und Düngemittel
- Verbot synthetischer Cannabinoide
- Eingezäunte Anbauflächen und einbruchsichere Räumlichkeiten
- Verpackung mit Pflichtinformationen: Sorte, Gewicht, Erntedatum, THC-Gehalt, Dosierung, Risiken
Dokumentation & Überwachung
- Führung von Bestandslisten für Cannabis, Samen und Stecklinge
- Dokumentation der verteilten Mengen
- Jährliche anonymisierte Meldung an Landesbehörden
- Mindestens einmal jährlich Vor-Ort-Kontrollen durch Landesbehörden
- Verstöße können zu Geldbußen oder Gefängnisstrafen führen
Unser Engagement
Der Green Vita Social Club e.V. verpflichtet sich zur vollständigen Einhaltung aller Vorgaben des Konsumcannabisgesetzes (KCanG). Wir setzen auf Transparenz, Qualitätssicherung und verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis.
Unsere Prioritäten sind der Schutz von Jugendlichen und die Gesundheit unserer Mitglieder. Durch umfassende Präventions- und Beratungsangebote tragen wir aktiv zur Schadensminimierung bei.
Rechtlicher Hinweis: Diese Seite dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche rechtliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder die zuständigen Behörden. Die Informationen basieren auf dem Stand des Konsumcannabisgesetzes zum Zeitpunkt der Erstellung.
